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HAUPTSITZ
AUTO VISION
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81825 München
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AGB´s
AGB – Bedingungen für die verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges
I. Vertragsabschluss / Schriftform / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
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Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Vertragsurkunde von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist. Der Inhalt von Verkaufsanzeigen, Ausstattungslisten und gutachterlichen Bewertungen bezüglich des Kaufgegenstandes wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies in der Vertragsurkunde ausdrücklich vermerkt ist.
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Die Vertragsparteien vereinbaren für den Abschluss des Kaufvertrages die Schriftform. Änderungen bzw. Ergänzungen des Kaufvertrages, insbesondere handschriftliche Zusätze oder mündliche Abreden, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer wirksam. Nebenabreden bestehen nicht. Die Schriftform gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
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Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
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Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
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Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
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Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
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Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
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Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2 Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
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Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
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Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 genannten Termine und Fristen um die Dauer der Leistungsstörung. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
IV. Abnahme
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Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu dem vertraglich vereinbarten Abnahmetermin am Sitz des Verkäufers, oder – sofern das Fahrzeug noch nicht lieferbar ist – innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen, sofern im schriftlichen Kaufvertrag keine abweichende Regelung getroffen worden ist. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Darüber hinaus kann der Verkäufer im Falle der Nichteinhaltung des vereinbarten Abnahmetermins Standgebühren in Höhe von 25 € pro Tag geltend machen.
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Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
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Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen bestehen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
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Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
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Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Haftung für Sachmängel / Verjährung
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Sachmängel sind ausschließlich schriftlich an info@fahr-freude.de zu senden.
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Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
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Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 2 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 2 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 entsprechend.
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Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
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Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, darf sich der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
VII. Haftung für sonstige Schäden
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Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
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Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten Abschnitt VI Ziffer 3 und 4 entsprechend.
VIII. Einhaltung restriktiver Maßnahmen / No-Russia/Belarus-Clause
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Der Käufer versichert und garantiert, dass das erworbene Fahrzeug oder andere Waren aus diesem Vertrag nicht in Länder/Regionen oder an Personen exportiert, re-exportiert oder verbracht werden, die Embargos, Sanktionen oder sonstigen restriktiven Maßnahmen der EU, der Vereinten Nationen, der Bundesrepublik Deutschland oder anderer relevanter internationaler Gremien unterliegen.
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Insbesondere ist jeder direkte oder indirekte Verkauf/Export/Re-Export in bzw. zur Verwendung in der Russischen Föderation oder Belarus untersagt.
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Der Käufer unternimmt zumutbare Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Zweck von VIII.1 und VIII.2 auch in der nachgelagerten Handelskette gewahrt bleibt.
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Der Käufer trifft angemessene Überwachungsmaßnahmen zur Aufdeckung entsprechender Umgehungen.
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Bei Verstoß gegen VIII.1–VIII.4 ersetzt der Käufer sämtliche Schäden/Verluste/Aufwendungen (einschließlich Geldbußen, Vertragsstrafen, Anwalts- und Gerichtskosten).
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Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich über Probleme bei der Anwendung der Ziffern VIII.1–VIII.4, einschließlich relevanter Aktivitäten Dritter.
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Der Käufer stellt dem Verkäufer auf einfache Aufforderung unverzüglich Nachweise zur Einhaltung der Verpflichtungen aus VIII.1–VIII.4 bereit.
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Der Verkäufer ist zum fristlosen Rücktritt berechtigt, wenn begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Abschnitt VIII bestehen; empfangene Leistungen sind unverzüglich zurückzugewähren.
IX. Widerrufsbelehrung im Fahrzeugfernabsatz
Widerrufsbelehrung
Wurde dieser Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines Fernkommunikationsmittels gemäß § 312b BGB geschlossen (etwa per Telefon, Fax, E-Mail o. Ä.), steht dem Käufer folgendes Widerrufsrecht zu.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht, sofern der Kaufgegenstand nicht gewerblich erstanden wird.
Widerrufsrecht
Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, frühestens mit Übergabe der Kaufsache an den Käufer oder einen von ihm benannten Dritten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Auto Vision Dügen, Stolzhofstr. 8, 81825 München, Fax: (089) 42724665, E-Mail: info@fahr-freude.de. Der Käufer kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, ist er zum Wertersatz verpflichtet, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über die Prüfung von Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. „Prüfung“ entspricht dem Testen wie im Ladengeschäft (beim Kfz z. B. Probefahrt mit Kurzzeitkennzeichen). Entwertung durch Zulassung und/oder weitergehende Ingebrauchnahme sowie sonstige wertmindernde Umstände sind zu erstatten; dies gilt ebenso für Kundendienstleistungen und Garantien.
Die Ware ist unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Widerrufserklärung, an den Verkäufer zu übergeben; Rücksende-/ Rücktransportkosten trägt der Käufer. Zahlungen sind binnen 14 Tagen zu erstatten (Fristbeginn für den Käufer mit Absendung der Widerrufserklärung, für den Verkäufer mit deren Empfang). Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er den Kaufgegenstand zurückerhalten hat.
X. Datenschutz
Die datenschutzrechtlichen Erklärungen des Verkäufers sind der Website des Verkäufers zu entnehmen.
XI. Gerichtsstand
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Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
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Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
XII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien verfolgt haben. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
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